Finanzielle Unterstützung

Pflegeaufgaben sind häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen und Einkommensverlusten verbunden, etwa durch Arbeitszeitreduzierungen, Pflegezeiten, Auszeiten oder Sabbaticals.
Unternehmen verfügen über verschiedene Möglichkeiten, pflegende Mitarbeitende finanziell zu unterstützen:


  • Gehaltsvorschüsse: Unternehmen können pflegenden Mitarbeitenden freiwillige Gehaltsvorschüsse gewähren, um kurzfristige finanzielle Engpässe abzufedern.

  • Zusätzliche Urlaubstage gegen Entgeltverzicht: Zusätzliche Urlaubstage können im Rahmen freiwilliger arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen, beispielsweise durch Entgeltverzicht, ermöglicht werden.

  • Übernahme von Vermittlungs- oder Organisationskosten: Der Arbeitgeber kann Vermittlungs- oder Organisationskosten externer Dienstleister im Zusammenhang mit Pflegeaufgaben übernehmen.

  • Sonderzahlungen: Betriebe können freiwillige Sonderzahlungen oder Zuschüsse leisten, um pflegende Mitarbeitende finanziell zu entlasten.

  • Darlehen: Unternehmen können zinslose oder zinsgünstige Darlehen gewähren, beispielsweise zur Überbrückung vorübergehender Einkommensausfälle.

  • Bürgschaften: In Einzelfällen kann der Betrieb Bürgschaften übernehmen, etwa zur Absicherung notwendiger Anschaffungen oder Verträge im Pflegekontext.

  • Betriebliche Unterstützungsfonds: Durch die Einrichtung interner Unterstützungsfonds können gezielt Hilfen für pflegende Beschäftigte bereitgestellt werden.

  • Anrechnung von Pflegezeiten: Pflegezeiten können – abhängig von tariflichen, betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen – auf die Betriebszugehörigkeit oder Beschäftigungszeit angerechnet werden.

  • Übernahme oder Aufstockung von Versicherungsbeiträgen: Unternehmen können während Pflegezeiten oder Auszeiten freiwillig Beiträge zur Sozial- oder Altersvorsorge ganz oder teilweise übernehmen oder aufstocken.

  • Social Sponsoring: Betriebe können pflegespezifische Vereine, Initiativen oder Angebote im Rahmen von Social-Sponsoring-Maßnahmen unterstützen.

  • Zuschüsse zu Betreuungskosten: Unternehmen können steuerlich begünstigte Zuschüsse zu Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen im Pflegekontext leisten, soweit dies steuerrechtlich zulässig ist.