
Care and Work
Ein Projekt der BUPNET GmbH
Care and Work
Ein Projekt der BUPNET GmbH

Finanzielle Unterstützung
Pflegeaufgaben sind häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen und Einkommensverlusten verbunden, etwa durch Arbeitszeitreduzierungen, Pflegezeiten, Auszeiten oder Sabbaticals.
Unternehmen verfügen über verschiedene Möglichkeiten, pflegende Mitarbeitende finanziell zu unterstützen:
Unternehmen verfügen über verschiedene Möglichkeiten, pflegende Mitarbeitende finanziell zu unterstützen:
- Gehaltsvorschüsse: Unternehmen können pflegenden Mitarbeitenden freiwillige Gehaltsvorschüsse gewähren, um kurzfristige finanzielle Engpässe abzufedern.
- Zusätzliche Urlaubstage gegen Entgeltverzicht: Zusätzliche Urlaubstage können im Rahmen freiwilliger arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen, beispielsweise durch Entgeltverzicht, ermöglicht werden.
- Übernahme von Vermittlungs- oder Organisationskosten: Der Arbeitgeber kann Vermittlungs- oder Organisationskosten externer Dienstleister im Zusammenhang mit Pflegeaufgaben übernehmen.
- Sonderzahlungen: Betriebe können freiwillige Sonderzahlungen oder Zuschüsse leisten, um pflegende Mitarbeitende finanziell zu entlasten.
- Darlehen: Unternehmen können zinslose oder zinsgünstige Darlehen gewähren, beispielsweise zur Überbrückung vorübergehender Einkommensausfälle.
- Bürgschaften: In Einzelfällen kann der Betrieb Bürgschaften übernehmen, etwa zur Absicherung notwendiger Anschaffungen oder Verträge im Pflegekontext.
- Betriebliche Unterstützungsfonds: Durch die Einrichtung interner Unterstützungsfonds können gezielt Hilfen für pflegende Beschäftigte bereitgestellt werden.
- Anrechnung von Pflegezeiten: Pflegezeiten können – abhängig von tariflichen, betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen – auf die Betriebszugehörigkeit oder Beschäftigungszeit angerechnet werden.
- Übernahme oder Aufstockung von Versicherungsbeiträgen: Unternehmen können während Pflegezeiten oder Auszeiten freiwillig Beiträge zur Sozial- oder Altersvorsorge ganz oder teilweise übernehmen oder aufstocken.
- Social Sponsoring: Betriebe können pflegespezifische Vereine, Initiativen oder Angebote im Rahmen von Social-Sponsoring-Maßnahmen unterstützen.
- Zuschüsse zu Betreuungskosten: Unternehmen können steuerlich begünstigte Zuschüsse zu Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen im Pflegekontext leisten, soweit dies steuerrechtlich zulässig ist.