Services

Arbeitgeber*innen haben die Möglichkeit selbst oder in Unternehmensnetzwerken eigene Serviceleistungen für die Pflege und die Pflegenden anzubieten:


  • In Kooperation mit Dienstleistern können Serviceleistungen angeboten werden z.B. Essensbringdienste, Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Fahrdienste, soziale Kontakte, Freizeitaktivitäten etc.


  • Ehemalige Beschäftigte werden in die Services mit eingebunden.


  • Betriebsfahrzeuge und/oder Betriebsparkplätze werden für Pflegende zur Verfügung gestellt.


  • Es werden Kooperationen mit Pflegediensten geschlossen (z.B. im Falle von Notfällen).


  • Durch Kooperationen mit stationären Pflegediensten werden Arrangements für Belegplätze für die Kurzzeitpflege getroffen.


  • Ebenso können Vereinbarungen mit Mehrgenerationenhäusern oder Senioren-WG’s getroffen werden.