Services

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben – einzeln oder im Rahmen von Unternehmensnetzwerken – die Möglichkeit, ergänzende Serviceleistungen für pflegende Beschäftigte anzubieten oder zu vermitteln:


  • Kooperationen mit externen Dienstleistern: In Zusammenarbeit mit externen Anbietern können Serviceleistungen vermittelt oder angeboten werden, beispielsweise Essensbringdienste, Unterstützung im Haushalt, Einkaufs- oder Fahrdienste sowie Angebote zur sozialen Teilhabe und Freizeitgestaltung.

  • Einbindung ehemaliger Beschäftigter: Ehemalige Beschäftigte können – auf freiwilliger Basis – in Serviceangebote eingebunden werden, etwa im Rahmen von Nachbarschaftshilfe oder Unterstützungsangeboten.

  • Unterstützung bei Mobilität: Betriebsfahrzeuge und/oder Betriebsparkplätze können pflegenden Beschäftigten zeitlich begrenzt oder situativ zur Verfügung gestellt werden, um Wege im Zusammenhang mit der Pflege zu erleichtern.

  • Kooperationen mit ambulanten Pflegediensten: Durch Kooperationen mit ambulanten Pflegediensten können im Bedarfsfall unterstützende Strukturen, etwa für Notfallsituationen, geschaffen werden.

  • Belegplätze in der Kurzzeitpflege: In Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen können Arrangements für Belegplätze in der Kurzzeitpflege getroffen werden, um kurzfristige Versorgungslücken abzufedern.

  • Zusammenarbeit mit Wohn- und Mehrgenerationenangeboten: Ebenso können Kooperationen mit Mehrgenerationenhäusern, Senioren-Wohngemeinschaften oder vergleichbaren Wohnformen vereinbart werden, um zusätzliche Unterstützungsoptionen aufzuzeigen.