Arbeitsorganisation

Auch im Bereich der Arbeitsorganisation bestehen zahlreiche Möglichkeiten, pflegende Angehörige aus betrieblicher Sicht zu unterstützen:




  • Terminorganisation: Bei der Planung von Terminen kann frühzeitig Rücksicht auf die Belange pflegender Beschäftigter genommen werden.

  • Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel: Betriebliche Kommunikationsmittel (z. B. PC, Internet, Smartphone) können – im Rahmen betrieblicher Regelungen – auch für private Zwecke genutzt werden, etwa zur Organisation von Pflegeaufgaben.

  • Überstunden, Urlaub und Dienstreisen: Bei der Planung von Überstunden, der Urlaubsplanung sowie bei betrieblichen Reisen kann auf die besondere Situation pflegender Angehöriger Rücksicht genommen werden.

  • Teamarbeit: Die Etablierung oder Intensivierung von Teamarbeit kann eine größere gegenseitige Vertretbarkeit und damit mehr Flexibilität ermöglichen.

  • Vertretungsregelungen: Die Belange pflegender Beschäftigter werden bei der Gestaltung von Vertretungsregelungen vorausschauend berücksichtigt und transparent geregelt.

  • Überprüfung von Arbeitsabläufen: Arbeitsabläufe und Arbeitsbelastungen können regelmäßig daraufhin überprüft werden, inwieweit sie eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen.

  • Integration des Themas Pflege: Perspektivisch kann das Thema „Pflege“ in bestehende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, etwa zu Arbeitszeit oder mobilem Arbeiten, integriert werden.

  • Anpassung der Arbeitsmenge: Die Arbeitsmenge kann situationsabhängig an die aktuelle Pflegesituation angepasst werden.

  • Anpassung der Arbeitsaufgaben: Arbeitsaufgaben können flexibel gestaltet werden, beispielsweise durch die Vermeidung starrer Terminbindungen oder durch eine veränderte Aufgabenverteilung.

  • Klare Zuständigkeiten: Es werden klare und verlässliche Vertretungsregelungen definiert, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

  • Wiedereingliederung nach Pflegezeiten: Nach einer Freistellung werden pflegende Angehörige wieder eingesetzt bzw. schrittweise wiedereingegliedert, da das Arbeitsverhältnis während der Pflegezeit fortbesteht.


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