Arbeitszeit

Arbeitszeitregelungen bieten häufig den direktesten und den am unmittelbarsten wirkenden Effekt zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen im Betrieb:


  • Teilzeitangebote: Für die Pflegenden sind in der Regel insbesondere vollzeitnahe Teilzeitlösungen interessant, da sie das erforderliche Einkommen nicht wesentlich reduzieren. Neben einer individuellen Lösung kann die Familienpflegezeit dafür genutzt werden. Da der Zeitraum hierfür gesetzlich auf 24 Monate begrenzt ist, erscheint diese Lösung in vielen Fällen nicht zielführend. Im Unterschied zu Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern können Pflegende oft auch am Nachmittag ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen


  • Flexible Arbeitszeiten wie Gleitzeit, Funktionszeit, Vertrauensarbeitszeit in Verbindung mit einem Arbeitszeitkonto unterstützen dabei, kurzfristige Anforderungen aus der Pflegeaufgabe mit dem Beruf zu vereinbaren.


  • Flexible Gestaltung des Wochenarbeitsplans: Nicht jede/r zu Pflegende wohnt in der Nähe der Pflegenden. Viele Eltern wohnen weiter entfernt. In diesem Fall kann es hilfreich sein, die Arbeitsstunden auf weniger Arbeitstage zur verteilen. Dabei sollten jedoch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und die Gesamtbelastung aus beiden Aufgaben berücksichtigt werden: Nicht alles, was machbar ist, ist auch sinnvoll.


  • Kurzfristige Auszeiten können entweder auf Basis des Pflegezeitgesetzes genommen oder individuell vereinbart werden.


  • Beschäftigte in Schichtarbeit können für einen begrenzten Zeitraum aus der Schichtarbeit genommen werden. Alternativ kann ihr Schichtplan an die Pflegesituation angepasst werden.


  • Sabbaticals basieren in der Regel auf einer Vereinbarung mit Anspar- und Entnahmephase. Da Beschäftigte in der Regel nicht für eine Pflegesituation ansparen können (außer bei Zeitwertkonten), können hier Vereinbarungen getroffen werden, die Entnahmephase vor die Ansparphase zu ziehen.