Arbeitszeit

Arbeitszeitregelungen bieten häufig einen der direktesten und wirksamsten Ansätze zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger im Betrieb:


  • Teilzeitangebote: Für pflegende Beschäftigte sind häufig vollzeitnahe Teilzeitmodelle attraktiv, da sie das Einkommen nicht wesentlich reduzieren. Neben individuellen betrieblichen Lösungen kann hierfür auch die Familienpflegezeit genutzt werden. Diese ermöglicht eine Teilfreistellung von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung ist dieses Instrument jedoch nicht in allen Pflegesituationen langfristig geeignet. Im Unterschied zu Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern können pflegende Angehörige häufig auch am Nachmittag oder Abend ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.

  • Flexible Arbeitszeiten: Gleitzeit, Funktionszeit oder Vertrauensarbeitszeit – insbesondere in Verbindung mit Arbeitszeitkonten – unterstützen dabei, kurzfristige Anforderungen aus der Pflegesituation mit beruflichen Verpflichtungen zu vereinbaren.

  • Flexible Gestaltung des Wochenarbeitsplans: Nicht jede pflegebedürftige Person lebt in räumlicher Nähe zu den pflegenden Angehörigen. Wohnen Angehörige weiter entfernt, kann es hilfreich sein, die Arbeitszeit auf weniger, dafür längere Arbeitstage zu verteilen. Dabei sind die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sowie die Gesamtbelastung durch Pflege und Beruf zu berücksichtigen. Nicht alles, was organisatorisch möglich ist, ist auch dauerhaft sinnvoll.

  • Kurzfristige Arbeitsverhinderung: Bei einer akuten Pflegesituation können Beschäftigte nach dem Pflegezeitgesetz eine kurzfristige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können weitergehende kurzfristige Freistellungen individuell vereinbart werden.

  • Schichtarbeit: Beschäftigte in Schichtarbeit können für einen begrenzten Zeitraum aus der Schichtarbeit herausgenommen werden. Alternativ kann der Schichtplan an die jeweilige Pflegesituation angepasst werden, sofern betriebliche Rahmenbedingungen dies zulassen.

  • Sabbaticals: Sabbaticals basieren in der Regel auf freiwilligen Vereinbarungen mit einer Anspar- und Entnahmephase. Da Pflegesituationen meist nicht planbar sind, können – etwa im Rahmen von Zeitwertkonten – auch Modelle vereinbart werden, bei denen die Entnahmephase vor der Ansparphase liegt.

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