

Quelle und Datum: orgaMAX Blog, 18. März 2026
Der Artikel gibt Arbeitgebern einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Möglichkeiten, Beschäftigte bei der Pflege naher Angehöriger zu entlasten, von der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis hin zu Pflegezeit und Familienpflegezeit. Er erklärt, dass Beschäftigte in akuten Fällen bis zu 10 Tage fehlen dürfen, Pflegezeit bis zu sechs Monate möglich ist und die Familienpflegezeit eine längere Arbeitszeitreduzierung von bis zu 24 Monaten erlaubt.
Zusätzlich weist der Beitrag darauf hin, dass für längere Freistellungen kein Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber besteht, Beschäftigte aber ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragen können, das etwa die Hälfte des Verdienstausfalls abfedert.
Link zum originalen Artikel: https://blog.orgamax.de/unternehmer-news/pflegezeit-und-familienpflegezeit-%C3%BCberblick-f%C3%BCr-arbeitgeber



